der Adverma® Advertising & Marketing GmbH (nachfolgend Adverma® genannt)
Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung Lieferung erfolgt frei Haus des Bestellers. Lieferung erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Herkunftszeichen Adverma® ist berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden, auf den Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
Lieferzeit Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit dem Eingang der Druckgenehmigung des Bestellers oder, falls sie nicht erforderlich ist, mit der Auftragsbestätigung. Bei Eintritt von Umständen, die Adverma® nicht zu vertreten hat, steht es Adverma® frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller, ohne dass ihm ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Das gleiche Recht hat Adverma®.
Verpackung Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Preisstellung Zu sämtlichen Preisen tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlung Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung ohne Abzug fällig. Entwurfsleistungen werden bei Vorlage der Entwürfe zur Zahlung fällig. Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen. Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann Adverma® 9% Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorenthalten. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte Adverma® unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so kann Adverma® an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen und die Durch- führung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten abhängig machen.
Berichtigungen Irrtümer, die Adverma® bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschliesslich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen Adverma® nach eigener Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Entwürfe Der Besteller erhält einen Entwurf. Geringfügige Änderungen des Entwurfs werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Weitere Entwürfe können nur zu den Adverma® Listenpreisen geliefert werden.
Probedruck, Druckgenehmigung Probedrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert und zwar nur bei Vergütung der entsprechenden Kosten. Etwaige Änderungen auf Probedrucken verursachen weitere vom Besteller zu bezahlende Kosten. Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks oder eines Auflagendrucks auf einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seine Anordnung (Firmenname, Branchenbezeichnung, Hinweiszeichen, Faltstriche, Telefon, Telex, Telefax, Geldkonten, Spalteneinteilung, büromaschinengerechte Ausführung usw.) genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.
Gewährleistung, Mängelrüge Anordnungs-, Mass-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Ausser diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Passunterschiede bis zu 1% der Blattgrösse nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar. Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche Richtlinien. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoff- zusammensetzung, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden. Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten kann Adverma® gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift, Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, als sie von den Lieferern gegeben wird. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen. Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche Adverma® nicht schriftlich als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen von Adverma® aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
Haftungsausschluss Adverma® prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstossen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Adverma® schliesst insoweit jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus. Die Ansprüche des Bestellers sind in J (Gewährleistung, Mängelrüge) abschliessend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschliesslich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, solange Adverma® nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eigentumsvorbehalt Adverma® behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Macht Adverma® von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Adverma® dies schriftlich erklärt. Der Besteller darf im Rahmen ordnungsgemässer Geschäftsführung über die Waren verfügen, insbesondere, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sie veräussern. Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräusserung gelten mit der Weiterveräusserung an Adverma® abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von Adverma® Name und Anschrift des Dritten bekanntzugeben und ihn über die Abtretung zu informieren.
Urheberrecht an Entwürfen Adverma® behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an Adverma® Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern usw., wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt, oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle Adverma® erteilten Aufträge auch die künftigen gelten ausschliesslich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Sonstiges Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oeschgen. Gerichtsstand ist Aarau. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von Adverma® schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht.